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IzAK - Initiative zur Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge für Lehrende in Pflege, Ergo- und Physiotherapie sowie im Hebammenwesen

Ein Teilprojekt im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Lehrkräfte im Gesundheitswesen (Bundesausschuss Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe BA)

Projektleitung:

  • Prof. Dr. Beate Klemme
  • Prof. Dr. Barbara Knigge-Demal
  • Prof. Dr. Ursula Walkenhorst

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen:

  • Dipl.-Psych. Swantje Paar
  • Dipl.-Psych. Mirko Schürmann

Laufzeit:

  • August 2006 - Dezember 2008

Förderung:

  • Robert Bosch Stiftung


Kurzbeschreibung:
Den Kern dieses Projektes bildet die Entwicklung eines Anrechnungverfahrens für Lehrende, die bisher ohne Hochschulabschluss in der Aus-, Fort- oder Weiterbildung von Pflegeberufen, Ergo- und Physiotherapieberufen sowie im Hebammenwesen tätig waren. Mit Hilfe dieses Verfahrens sollen die individuellen Berufserfahrungen und/oder durch Fort- und Weiterbildungen erworbenen Kompetenzen ermittelt und auf die Module des Bachelor-/Masterstudiengangs angerechnet werden. Auf diese Weise können beruflich qualifizierte Studienbewerberinnen und -bewerber ein bedarfsgerechtes Studium mit verringerter Studienbelastung absolvieren.
Hintergrund dieser Initiative ist die voranschreitende Professionalisierung der jeweiligen Berufe und das bildungspolitische Streben nach Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Leitmotiv dieser Initiative ist die Würdigung der umfangreichen Berufs- und Lebenserfahrungen von Lehrenden in den Pflege- und Gesundheitsberufen - als Option zur Sicherung ihrer beruflichen Anschlussfähigkeit.
Die Projektarbeit ist als interdisziplinärer Diskurs mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Professionen der Pflege, Ergo- und Physiotherapie sowie dem Hebammenwesen angelegt. Das Anrechnungsverfahren wird außerdem mit Vertreterinnen und Vertretern aus bildungs- und berufspolitischen Einrichtungen sowie Hochschulen entwickelt. Über die gemeinsame Arbeit soll die Akzeptanz des Anrechnungsverfahrens gefördert, die Qualität gesichert und eine Verstetigung der Ergebnisse gewährleistet werden.